Ab dem 1. Januar 2026 wechselt der CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) von einer reinen „Berichtsphase“ in das endgültige System, das die CO2-Kosten widerspiegeln soll, die EU-Hersteller im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems tragen. Für Importeure von Stahl, Zement, Düngemitteln und Aluminium ist 2026 das Jahr, in dem CBAM nicht mehr nur eine quartalsweise Pflichtmeldung ist, sondern zu einem Projekt für Lieferkette, Verträge und Datenprüfung wird – mit direkter finanzieller Relevanz.
CBAM richtet sich weiterhin auf eine begrenzte Gruppe CO2-intensiver Waren und bestimmte Vorprodukte – im Kern auf Eisen und Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel. Der entscheidende Unterschied im Jahr 2026 ist weniger „welche Waren betroffen sind“, sondern was die EU bei diesen Waren verlangt: Die eingebetteten Emissionen müssen nach der EU-Methodik berechnet werden, mit belastbaren Nachweisen der Nicht-EU-Hersteller, und sie müssen so vorbereitet sein, dass sie im endgültigen System überprüfbar sind.
Wer CBAM bisher als reine Aufgabe „auf der Zollseite“ gesehen hat, muss 2026 breiter denken. Bestellungen, Incoterms, Lieferantenerklärungen, emissionsbezogene Werksdaten und die Fähigkeit, jede Zollanmeldung eindeutig der richtigen Anlage und Warengruppe zuzuordnen, werden zum Kern der Compliance. Wenn etwas nicht zusammenpasst, droht nicht mehr nur ein fehlerhafter Bericht – es kann zu einem Verstoß werden, der Einfuhren verzögert oder Sanktionen auslöst.
Ein weiterer praktischer Wandel: Die Flexibilität der Übergangsphase endet. Während der Testphase (1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025) haben viele Unternehmen mit vereinfachten Ansätzen und Zwischenwerten gearbeitet; ab 2026 wird erwartet, dass die Zahlen nach der EU-Methodik ermittelt und durch prüffähige Quelldaten belegt sind. Das verändert die Gespräche mit Lieferanten: weniger „könnt ihr irgendetwas schicken?“ und mehr „könnt ihr das Richtige, im richtigen Format, zuverlässig pro Lieferung liefern?“
Eine zentrale Anforderung ab 2026 ist die Zulassung: Einfuhren von CBAM-Waren in das EU-Zollgebiet sollen über einen zugelassenen CBAM-Anmelder erfolgen, der über das CBAM-Registerverfahren autorisiert wird. Praktisch bedeutet das: eine benannte Rechtseinheit, ein klarer Verantwortlicher und ein dokumentiertes internes Kontrollsystem, das eine zuständige Behörde akzeptiert – damit Importe ohne Unterbrechungen weiterlaufen können.
Parallel dazu wurde eine massenbasierte Ausnahme eingeführt, um sehr kleine Importeure zu entlasten. In den politischen Einigungen und begleitenden Unterlagen wird ein Schwellenwert von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Importeur und Jahr beschrieben, der die Mehrheit der Importeure ausnehmen soll, während der Großteil der eingebetteten Emissionen weiter erfasst wird. Das ist besonders relevant für Unternehmen, die nur geringe, unregelmäßige Mengen an Stahlprodukten, Aluminiumteilen, zementbasierten Materialien oder Düngemittelchargen importieren: Möglicherweise fallen Sie aus den laufenden Pflichten heraus – dennoch lohnt sich eine laufende Mengenkontrolle, damit die Schwelle nicht unbemerkt überschritten wird.
Wichtig sind die Grenzfälle. Auch wenn die Ausnahme greift, ist es für Einkauf und Planung sinnvoll, CBAM-Risiken bei Preisen und Lieferzeiten zu verstehen, weil viele Anbieter erwartete CO2-Kosten in Verträge einpreisen. Und wenn Ihre Mengen schwanken, hilft ein einfacher „CBAM-Mengen-Tracker“, der auf Zollanmeldungen basiert, um monatlich zu sehen, ob Sie sich der Schwelle nähern.
CBAM soll den CO2-Preis von Importen an den CO2-Preis im EU-Emissionshandel angleichen, um Anreize zur Verlagerung der Produktion aus der EU zu verringern. Grundsätzlich folgen die Kosten den eingebetteten Emissionen: Je höher die verifizierten Emissionen in der importierten Ware, desto höher die CBAM-Belastung. Praktisch bedeutet das, dass kommerzielle Teams verstehen müssen: „günstigeres Material“ kann beim „Landed Cost“ teurer werden, sobald CO2 eingepreist ist.
Aktuelle EU-Vereinfachungen haben auch den Zeitplan beeinflusst. Mehrere Compliance-Zusammenfassungen und politische Kurzdarstellungen beschreiben, dass der Verkauf von CBAM-Zertifikaten verschoben wurde und die Zertifikate für Einfuhren im Jahr 2026 später (ab 2027) gekauft werden sollen – mit Preisen, die über Referenzwerte an den EU-ETS-Preis gekoppelt sind. Operativ ist die Konsequenz klar: 2026 ist trotzdem das Jahr, in dem Sie Emissionsdaten Lieferung für Lieferung erfassen und validieren müssen, weil daraus die Verpflichtung entsteht, die später in die Abgabe von Zertifikaten mündet.
Für die Budgetplanung lohnt sich ein Zweiteiler: (1) Datenvollständigkeit und Prüfungstauglichkeit 2026, und (2) Cash-Planung für den späteren Zertifikatekauf, sobald das aufgeschobene Zahlungsfenster startet. Wenn Sie erst im „Zahlungsjahr“ anfangen, Datenlücken zu schließen, werden Sie feststellen, dass robuste Nachweise rückwirkend über viele Sendungen hinweg kaum sauber zu rekonstruieren sind.
CBAM soll keine „Doppelbelastung“ erzeugen, wenn im Produktionsland bereits ein echter CO2-Preis gezahlt wurde – aber das zu belegen ist dokumentarisch anspruchsvoll. Der praktikabelste Weg ist, im Vorfeld festzulegen, welche Nachweise der Lieferant liefert: Umfang der CO2-Bepreisung, abgedeckter Zeitraum, Anwendung auf die Anlage und Zuordnung zu den von Ihnen importierten Waren. Fehlen diese Belege, kann es passieren, dass Sie den EU-äquivalenten CO2-Preis zahlen müssen, weil eine zulässige Minderung nicht nachgewiesen werden kann.
Hier wird Vertragsgestaltung zum Compliance-Werkzeug. Ergänzen Sie Klauseln, die den Produzenten verpflichten, anlagenbezogene Emissionsdaten bereitzustellen, Prüfungen zu unterstützen und wesentliche methodische Änderungen frühzeitig zu melden. Bei Lieferketten mit höherem Risiko (etwa bei besonders emissionsintensiven Stahlrouten oder Düngemittelproduktion mit hohen Prozessemissionen) können Audit-Rechte oder externe Verifizierungsanforderungen sinnvoll sein, weil am Ende der Importeur gegenüber den EU-Behörden verantwortlich bleibt.
Kommerziell kann sich zudem eine Art „Transparenzaufschlag“ entwickeln. Lieferanten, die stabile, überprüfbare Daten zu eingebetteten Emissionen liefern können, sind einfacher zu handhaben und gewinnen Ausschreibungen womöglich auch dann, wenn der reine Warenpreis etwas höher ist. Langfristig verändert das die Beschaffung: Nachweisfähigkeit von Emissionen wird zu einem Leistungsmerkmal – neben Qualität, Lieferfähigkeit und Preis.

Starten Sie mit einem Mapping: Listen Sie die von Ihnen importierten Warencodes (CN-Codes) und Produktkategorien auf, die unter CBAM fallen, und ordnen Sie jede Position den jeweiligen Lieferantenanlagen und Produktionsrouten zu. Bei Stahl und Aluminium liegt die Komplexität häufig bei Halbzeugen und Fertigwaren sowie bei Angaben zum Recyclinganteil, die belegt werden müssen. Bei Zement beeinflussen Klinkeranteil und Brennstoffmix die Werte stark. Bei Düngemitteln können Prozessemissionen und Energieeinsatz die Ergebnisse deutlich verändern.
Als Nächstes brauchen Sie ein einheitliches internes Datenset, das Bestellungen, Rechnungen, Transportdokumente und Zollanmeldungen mit den CBAM-Felderlogiken verbindet. Genau hier scheitern viele Unternehmen: Finance hat eine Sicht, Zollagenten eine andere, Nachhaltigkeitsteams eine dritte – und nichts passt sauber zusammen. Ziel für 2026 ist eine durchgehende Nachvollziehbarkeit von „diese Sendung ist eingeführt“ bis „diese eingebetteten Emissionen sind für dieses Werk, diese Ware und dieses Berichtsjahr durch diese Dokumente belegt“.
Zum Schluss: Testen Sie den Prozess, bevor er unter Druck geprüft wird. Führen Sie Pilotläufe mit Beispielsendungen durch – Lieferantendaten einsammeln, eingebettete Emissionen nach EU-Methodik berechnen, Nachweise ablegen und ein internes „Audit-Paket“ erstellen. Wenn das bei zehn Sendungen nicht klappt, wird es bei zehntausend erst recht nicht funktionieren – und CBAM bestraft Organisationen, die Compliance jedes Jahr kurzfristig „retten“ müssen.
Der erste Schwachpunkt ist die Lieferantenreife. Viele Nicht-EU-Produzenten sind nicht darauf eingestellt, konsistente, anlagenbezogene Emissionsdaten zu liefern, die den EU-Methodik-Erwartungen entsprechen. Wer 2026 gut durchkommt, standardisiert Vorlagen, schult Lieferanten und baut eine Routine auf: Abgabefristen, Plausibilitätschecks und Eskalationswege, wenn Daten fehlen oder unlogisch sind.
Der zweite Schwachpunkt ist die Prüffähigkeit. Selbst wenn ein gestuftes Vorgehen und Timing-Anpassungen die unmittelbare Liquiditätswirkung abmildern, bleiben verifizierbare Zahlen entscheidend – und verifizieren lässt sich nur, was vollständig und nachvollziehbar dokumentiert ist. Legen Sie daher früh klare Regeln zur Aufbewahrung fest: Was wird gespeichert, wo, wer zeichnet ab und wie werden Änderungen kontrolliert.
Der dritte Schwachpunkt ist Verantwortung. CBAM sitzt zwischen Zoll, Nachhaltigkeit und Finance – ideal, damit am Ende jeder denkt, jemand anderes sei zuständig. 2026 ist eine klare Eigentümerschaft mehr wert als jede zusätzliche Tabelle: eine verantwortliche Person, ein gemeinsames Datenmodell, ein Satz einfacher Kontrollen und ein regelmäßiges Management-Reporting zu Abdeckung, Lücken und Exposition.